Ihre Wünsche und Bedürfnisse
Wir bieten unseren Kunden einen kompromisslosen Service, denn wir wissen, dass sich Anforderungen, Wünsche und Bedürfnisse auch kurzfristig ändern können. Für uns ist es kein Problem, unsere Leistungen unkompliziert und schnell anzupassen, damit Sie sich rundum wohl fühlen und zufrieden sind.
Lesen Sie weiter und erfahren Sie, was wir für Sie tun können.
Unsere Dienstleistungen werden von den Pflege- und Krankenkassen bezuschusst.
Entlastung nach § 45b SGB XI
Auf den Entlastungsbetrag haben alle Pflegebedürftigen in den Pflegegraden 1 bis 5 einen Anspruch, bei denen die Pflege im häuslichen Bereich erfolgt. Der monatliche Entlastungsbeitrag beträgt 125,00 €. Hierbei handelt es sich um eine Zusatzleistung zum Pflegegeld, die durch unsere Dienstleistung in Anspruch genommen werden kann. Auf Wunsch rechnen wir direkt mit der Pflegekasse ab.
Familienpflege nach § 20 SGB VIII
Eltern haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Unterstützung bei der Betreuung und Versorgung der im Haushalt lebenden Kinder.
Haushaltshilfe § 38 SGB V
Versicherte haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Haushaltshilfe, wenn ihnen z. Bsp. auf Grund von Erkrankungen die Weiterführung des Haushaltes nicht möglich ist.